Photovoltaikanlage anmelden: MaStR & Netzbetreiber
So läuft die Anmeldung einer Photovoltaikanlage ab: Marktstammdatenregister, Netzbetreiber-Anschluss und die Pflicht zum Elektro-Fachbetrieb im Überblick.
Wer eine Photovoltaikanlage kauft, muss sie vor der Inbetriebnahme an drei Stellen anmelden: im Marktstammdatenregister, beim Netzbetreiber und über einen Elektro-Fachbetrieb. Dieser Artikel zeigt, wer wofür zuständig ist und in welcher Reihenfolge die Schritte ablaufen.
Für ein reines Balkonkraftwerk bis 800 W gilt ein deutlich einfacheres Verfahren – dort genügt seit dem Solarpaket I die Meldung im Marktstammdatenregister, siehe die FAQ „Muss ich ein Balkonkraftwerk anmelden?”. Die folgenden Schritte gelten für eine vollständige Dachanlage, die über den Netzbetreiber ans Stromnetz angeschlossen wird.
Schritt 1: Marktstammdatenregister
Jede Photovoltaikanlage muss im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registriert werden – das ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 5 MaStRV). Zuständig ist der Anlagenbetreiber, also in der Regel du selbst als Eigentümer der Anlage. Die Registrierung erfolgt online im MaStR-Portal und muss laut MaStR-Webhilfe innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme abgeschlossen sein (Bundesnetzagentur, MaStR-Webhilfe: Registrierungsfristen, Stand 2026-07-16).
Schritt 2: Netzbetreiber-Anschlussbegehren stellen
Bevor die Anlage ans Netz geht, muss beim zuständigen Netzbetreiber ein Anschlussbegehren gestellt werden – der formale Antrag auf Netzanschluss (§ 8 EEG 2023). Das ist ein eigener Schritt, unabhängig von der MaStR-Meldung: Hier geht es um das Stellen des Antrags, nicht um die technische Abwicklung durch den Netzbetreiber. Wie der Netzbetreiber den Antrag anschließend bearbeitet und welche Fristen dabei gelten, erklärt der Artikel Netzanschluss für Photovoltaikanlagen.
Rolle des Elektro-Fachbetriebs
Anschluss und Inbetriebsetzung einer Photovoltaikanlage dürfen nicht in Eigenregie erfolgen. Ein eingetragener Elektro-Fachbetrieb muss die Anlage gemäß der technischen Anschlussregel VDE-AR-N 4105 anmelden und die Konformität bestätigen (VDE/FNN, VDE-AR-N 4105:2026-03). In der Praxis übernimmt meist der installierende Fachbetrieb sowohl die Anmeldung beim Netzbetreiber als auch die spätere Inbetriebsetzung – frag das bei der Angebotseinholung gezielt nach.
Nachträgliche Erweiterung einer Bestandsanlage
Wird eine bestehende Anlage später erweitert – etwa um zusätzliche Module, einen Speicher oder eine Wallbox –, ist in der Regel kein vollständiges Neuverfahren nötig. Meist genügt eine Aktualisierung der bestehenden MaStR-Meldung. Details zur Erweiterung folgen in einem eigenen Artikel.
Was danach passiert
Sobald das Anschlussbegehren gestellt ist, übernimmt der Netzbetreiber die technische Prüfung und Freigabe. Wie dieser Ablauf konkret aussieht, welche Fristen realistisch sind und wann der Zählerwechsel stattfindet, liest du im Artikel Netzanschluss für Photovoltaikanlagen.
Wohnst du in einer Eigentumswohnung, klärst du die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft idealerweise, bevor du diese Schritte gehst – mehr dazu im Artikel Photovoltaik in der Eigentümergemeinschaft (WEG). Unsicher, ob für deine Anlage überhaupt eine Baugenehmigung nötig ist? Das klärt die FAQ „Brauche ich eine Baugenehmigung für Photovoltaik?” – am besten, bevor du die Anmeldung startest.
Was sich eine Anlage wirtschaftlich lohnt, hast du im Idealfall schon vorher mit dem Amortisationsrechner und dem PV-Ertragsrechner durchgerechnet – die Anmeldung ist der letzte formale Schritt vor der Inbetriebnahme.