Muss ich ein Balkonkraftwerk anmelden?
Ja, aber die Anmeldung wurde 2024 stark vereinfacht. Ein Balkonkraftwerk muss nur noch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden – die separate Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt.
Erlaubt sind seit dem Solarpaket I Wechselrichter bis 800 W Einspeiseleistung. Was das an Ertrag bringt, zeigt der Balkonkraftwerk-Rechner; mehr im Ratgeber Balkonkraftwerk: Lohnt sich Steckersolar?.
Für eine vollständige Dachanlage gilt ein anderes Verfahren – neben der MaStR-Meldung sind dort auch ein Netzbetreiber-Anschlussbegehren und ein Elektro-Fachbetrieb nötig, siehe Photovoltaikanlage anmelden.