Häufige Fragen

Kurze Antworten rund um die eigene Photovoltaikanlage.

Anmeldung & Recht

Brauche ich eine Baugenehmigung für Photovoltaik?

Nein, für eine reguläre Aufdach-Anlage auf einem Wohngebäude ist in der Regel keine Baugenehmigung nötig – die meisten Landesbauordnungen stellen Solaranlagen an oder auf dem Dach von der Genehmigungspflicht frei.

Ausnahmen gibt es trotzdem:

  • Denkmalschutz: Bei denkmalgeschützten Gebäuden oder in Denkmalschutzgebieten ist meist eine gesonderte Genehmigung nötig.
  • Sonderbauten: Für Hochhäuser, große Gewerbeobjekte und andere Sonderbauten gelten oft strengere Regeln als für normale Wohngebäude.
  • Freiflächenanlagen: Solaranlagen auf dem Grundstück statt auf dem Dach sind in vielen Bundesländern genehmigungspflichtig, insbesondere ab einer bestimmten Größe.
  • Landesrechtliche Abweichungen: Details zur Genehmigungsfreiheit von Aufdach- gegenüber Indach-Anlagen unterscheiden sich je nach Landesbauordnung.

Weil Baurecht Ländersache ist, gilt diese Übersicht als Orientierung ohne Rechtsauskunftsanspruch – prüfe im Zweifel bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde oder in der Landesbauordnung deines Bundeslandes (Bauministerkonferenz, Musterbauordnung/Mustervorschriften; Verbraucherzentrale, PV-Planung/Baugenehmigung; Stand 2026-07-16).

Wichtig: Die Baugenehmigungspflicht ist öffentliches Baurecht und unabhängig von einer eventuell nötigen Zustimmung der Eigentümergemeinschaft. Wohnst du in einer Eigentumswohnung, klärt der Artikel Photovoltaik in der Eigentümergemeinschaft (WEG) die privatrechtliche Seite – eine erteilte Eigentümerzustimmung ersetzt keine nötige Baugenehmigung und umgekehrt.

Ist die Baurechtsfrage geklärt, hilft die Checkliste Photovoltaik planen beim nächsten Schritt; zur formalen Anmeldung siehe Photovoltaikanlage anmelden.

Betrieb & Sicherheit

Funktioniert meine PV-Anlage bei Stromausfall?

Nein, eine Standardanlage schaltet sich bei einem Stromausfall automatisch ab, statt weiter Strom zu liefern. Grund ist der sogenannte Anti-Islanding-Schutz: Netzgekoppelte Wechselrichter müssen sich bei einem Netzausfall automatisch vom öffentlichen Netz trennen. Die konkrete Ausführung wird im Anschlussprozess mit Netzbetreiber und Elektro-Fachbetrieb nach den jeweils anzuwendenden Netzanschlussregeln geprüft, unter anderem mit Bezug auf VDE-AR-N 4105.

Der Grund ist die Sicherheit von Einsatzkräften. Wer bei einem Stromausfall am Netz arbeitet - etwa Feuerwehr oder Netzbetreiber -, muss sich darauf verlassen können, dass die Leitung wirklich spannungsfrei ist. Würde eine PV-Anlage unkontrolliert weiter einspeisen, entstünde eine Gefahr für alle, die am vermeintlich stromlosen Netz arbeiten. Mehr zu diesem Sicherheitsmechanismus und weiteren Schutzeinrichtungen einer PV-Anlage steht im Ratgeber Blitz- und Brandschutz bei Photovoltaikanlagen.

Echte Notstromfähigkeit braucht mehr als eine normale Anlage: einen Wechselrichter mit Ersatzstrom- oder Notstromfunktion, der das Hausnetz vom öffentlichen Netz trennen und eigenständig weiterversorgen kann - meist in Kombination mit einem ausreichend dimensionierten Stromspeicher. Wie groß der dafür sein sollte, schätzt der Speichergrößen-Rechner; mehr zur Notstromfunktion als Zusatzfeature steht im Ratgeber Stromspeicher für Photovoltaik.

Eine Nachrüstung ist bei manchen Systemen möglich, aber nicht pauschal bei jedem Bestandswechselrichter. Ob es geht und was es kostet, klärt im Zweifel der Fachbetrieb, der die Anlage installiert hat oder warten soll.

Passenden Rechner öffnen

Ertrag

Muss ich ein Balkonkraftwerk anmelden?

Ja, aber die Anmeldung wurde 2024 stark vereinfacht. Ein Balkonkraftwerk muss nur noch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden – die separate Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt.

Erlaubt sind seit dem Solarpaket I Wechselrichter bis 800 W Einspeiseleistung. Was das an Ertrag bringt, zeigt der Balkonkraftwerk-Rechner; mehr im Ratgeber Balkonkraftwerk: Lohnt sich Steckersolar?.

Für eine vollständige Dachanlage gilt ein anderes Verfahren – neben der MaStR-Meldung sind dort auch ein Netzbetreiber-Anschlussbegehren und ein Elektro-Fachbetrieb nötig, siehe Photovoltaikanlage anmelden.

Passenden Rechner öffnen

Weitere Fragen

Speicher

Wirtschaftlichkeit