Photovoltaik in der WEG: Was Eigentümer wissen müssen
Welche Rechte Wohnungseigentümer bei Photovoltaik auf dem Gemeinschaftseigentum haben und wie der Beschluss der Eigentümerversammlung abläuft.
Als Wohnungseigentümer gehört das Dach in aller Regel zum Gemeinschaftseigentum – für eine Photovoltaikanlage brauchst du deshalb meist die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft, bevor du überhaupt mit der technischen Planung beginnen kannst.
Rechtliche Grundlage (§ 20 WEG)
Das Wohnungseigentumsgesetz nennt in § 20 Abs. 2 WEG ausdrücklich Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke) als privilegierte bauliche Veränderung: Für sie kann die Gemeinschaft die Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern (Gesetze-im-Internet, § 20 WEG, Stand 2026-07-16). Für eine größere Dach-PV-Anlage gilt diese Privilegierung nicht in gleicher Stärke – eine vollständige Aufdachanlage auf Gemeinschaftseigentum ist eine eigene bauliche Veränderung, die die Eigentümerversammlung regulär beschließen muss. Ob und wie leicht du dafür eine Mehrheit bekommst, hängt von der Teilungserklärung und der bisherigen Beschlusslage in deiner Gemeinschaft ab – bei Unsicherheit lohnt sich juristische Beratung, statt sich auf eine pauschale Einschätzung zu verlassen.
Beschluss der Eigentümerversammlung
Für die Installation einer PV-Anlage auf dem Gemeinschaftseigentum brauchst du einen Beschluss der Eigentümerversammlung. Bring das Vorhaben möglichst konkret ein – mit Anlagengröße, geplanter Position auf dem Dach und, wenn verfügbar, einem ersten Kostenrahmen. Das erleichtert der Gemeinschaft die Entscheidung und verkürzt oft die Diskussion in der Versammlung.
Kostenverteilung
Wie die Kosten für Anschaffung, Installation und laufenden Betrieb verteilt werden, regelt die Gemeinschaft in ihrem Beschluss – eine pauschale, gesetzlich vorgegebene Aufteilung gibt es nicht. In der Praxis sind sowohl eine Verteilung nach Miteigentumsanteilen als auch individuelle Regelungen üblich, wenn beispielsweise nur einzelne Eigentümer die Anlage nutzen wollen. Betrachte diese Angabe als Orientierung, nicht als Rechtsauskunft – die konkrete Regelung hängt von eurer Teilungserklärung und dem gefassten Beschluss ab.
Nach der Zustimmung: wie geht es weiter
Steht der Beschluss, folgt die technische Planung wie bei jedem anderen Bauvorhaben: Dach prüfen, Ertrag abschätzen, Speicher dimensionieren und Wirtschaftlichkeit rechnen – Schritt für Schritt beschrieben in der Checkliste Photovoltaik planen. Die formale Anmeldung bei Marktstammdatenregister und Netzbetreiber läuft danach genauso wie bei jeder anderen Anlage, siehe Photovoltaikanlage anmelden.
Nicht verwechseln: Die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft ist Privatrecht und ersetzt keine eventuell nötige Baugenehmigung nach öffentlichem Baurecht – und umgekehrt. Beide Fragen klärst du am besten unabhängig voneinander, siehe die FAQ „Brauche ich eine Baugenehmigung für Photovoltaik?”.
Was sich die Anlage anschließend finanziell lohnt, rechnest du mit dem Amortisationsrechner.