Netzanschluss für Photovoltaik: Ablauf und Fristen

Wie der Netzanschluss einer Photovoltaikanlage abläuft, welche Fristen der Netzbetreiber hat und wann der Zählerwechsel stattfindet.

Dieser Artikel setzt voraus, dass du das Anschlussbegehren bereits beim Netzbetreiber gestellt hast. Falls das noch aussteht, klärt der Artikel Photovoltaikanlage anmelden zuerst, wer was bei MaStR, Netzbetreiber und Elektro-Fachbetrieb einreichen muss. Hier geht es um das, was danach technisch passiert.

Ablauf beim Netzbetreiber

Nach Eingang des Anschlussbegehrens prüft der Netzbetreiber den Antrag technisch: Er bewertet, ob das lokale Netz die zusätzliche Einspeiseleistung aufnehmen kann, und legt die Anschlussbedingungen fest. Diese Prüfung läuft nach den Vorgaben der Anschlussregel VDE-AR-N 4105 (VDE/FNN, VDE-AR-N 4105:2026-03).

Fristen

Wie lange die Prüfung dauert, variiert spürbar nach Netzbetreiber und Bundesland – eine einheitliche, verbindliche Frist gibt es in der Praxis nicht. Als grobe Orientierung nennt die Bundesnetzagentur für den Netzanschluss von EE-Anlagen Bearbeitungszeiten im Bereich weniger Wochen bei unkomplizierten Fällen bis zu mehreren Monaten, wenn Netzausbau nötig ist (Bundesnetzagentur, Netzanschluss EE-Anlagen, Stand 2026-07-16). Plane bei der Terminierung von Handwerkern und Inbetriebnahme lieber zu viel Puffer als zu wenig ein – eine verbindliche Zusage bekommst du nur vom zuständigen Netzbetreiber selbst.

Zählerwechsel und Inbetriebsetzung

Ist die Prüfung abgeschlossen, tauscht der Netzbetreiber (oder ein beauftragter Messstellenbetreiber) den vorhandenen Zähler gegen einen Zweirichtungszähler, der sowohl Bezug als auch Einspeisung erfasst. Danach folgt der Termin zur Inbetriebsetzung: Der Elektro-Fachbetrieb nimmt die Anlage gemeinsam mit dem Netzbetreiber oder nach dessen Freigabe offiziell in Betrieb. Erst ab diesem Zeitpunkt darfst du Strom einspeisen und die Einspeisevergütung läuft.

Ob sich die Anlage danach wie erwartet rechnet, prüfst du mit dem Amortisationsrechner.

Quellen

  • Netzanschluss von Erneuerbare-Energien-Anlagen

    BundesnetzagenturPrimärquellePrimärquelle für Anschlussanspruch, Netzverträglichkeitsprüfung und Ablauf. Fristen und Ausnahmen sind stets gegen den aktuellen EEG-Stand und den konkreten Netzbetreiber zu prüfen.Abruf: 30.08.2026