Einspeisevergütungs-Rechner

Berechne deinen Erlös aus eingespeistem Solarstrom nach geltenden EEG-Sätzen für Teil- und Volleinspeisung – mit Datenstand und Gültigkeitszeitraum.

Relevant fuer den anteiligen Mischsatz nach § 23c EEG. Dieser Rechner deckt die belegten Saetze bis 40 kW ab.
PV-Ertrag minus Eigenverbrauch. Bei Überschusseinspeisung oft 60–75 % des Ertrags.
Anzuwendender Mischsatz (Inbetriebnahme 01.08.2026-31.01.2027)7,7 ct/kWh
Einspeisevergütung pro Jahr500,50 €
Vergütung pro Monat (Durchschnitt)41,71 €
Obergrenze Vergütung über 20 Jahre10.010,00 €
  • Datenstand: Bundesnetzagentur, Foerdersaetze fuer Inbetriebnahme ab 1. August 2026 bis 31. Januar 2027; der naechste Degressionsschritt greift am 1. Februar 2027.
  • Der Verguetungssatz gilt ab Inbetriebnahme 20 Jahre lang fest (§ 25 EEG) - spaetere Absenkungen betreffen deine Anlage nicht.
  • Ueber 10 kW installierter Leistung mischt sich der Satz anteilig (§ 23c EEG) - fuer eine 15-kW-Anlage in Teileinspeisung rund 7,35 ct/kWh.
  • "Verguetung ueber 20 Jahre" ist eine Obergrenze: bei negativen Boersenpreisen entfaellt die Verguetung stundenweise (§ 51 EEG) und der Zeitraum verlaengert sich entsprechend (§ 51a EEG).
  • Bei hohem Eigenverbrauch lohnt sich meist die Teileinspeisung; bei geringem Eigenverbrauch kann Volleinspeisung guenstiger sein.

So funktioniert der Einspeisevergütungs-Rechner

Der Rechner ermittelt deinen jährlichen Erlös aus der Netzeinspeisung. Du gibst die installierte Leistung, die eingespeiste Strommenge und die Vergütungsart an. Den anteiligen Mischsatz nach § 23c EEG berechnet der Rechner selbst.

Die Formel

Vergütung pro Jahr = eingespeiste kWh × Vergütungssatz (ct/kWh) ÷ 100

Wer 6.500 kWh zu 7,70 ct/kWh einspeist, erhält 6.500 × 7,70 / 100 ≈ 500 € im Jahr – zum bei Inbetriebnahme festgeschriebenen Satz für 20 Jahre.

EEG-Sätze für Inbetriebnahme ab 1. August 2026

Die folgenden Sätze gelten für Solaranlagen auf Gebäuden mit Inbetriebnahme zwischen dem 1. August 2026 und dem 31. Januar 2027:

LeistungsanteilTeileinspeisungVolleinspeisung
bis 10 kW7,70 ct/kWh12,22 ct/kWh
10 bis 40 kW6,66 ct/kWh10,24 ct/kWh

Die Werte sind Leistungsanteile, keine Anlagentarife. Überschreitet die installierte Leistung eine Grenze, mischt sich der Satz anteilig (§ 23c EEG): Eine 15-kW-Anlage in Teileinspeisung erhält (10 × 7,70 + 5 × 6,66) / 15 ≈ 7,35 ct/kWh.

Für Neuanlagen sinken die Sätze alle sechs Monate um 1 Prozent (§ 49 EEG, seit 1. Februar 2024); der nächste Schritt greift am 1. Februar 2027. Der bei Inbetriebnahme gültige Satz bleibt dagegen 20 Jahre fest (§ 25 EEG) – die Absenkung betrifft deine Anlage also nur, solange sie noch nicht läuft. Prüfe vor der Anmeldung den dann gültigen Wert bei der Bundesnetzagentur. Solaranlagen bei Inbetriebnahme ab 1. August 2026 bis 31. Januar 2027, abgerufen am 27.08.2026 –

Grenzen dieser Rechnung

Der Rechner multipliziert Menge × Satz. Drei Dinge bildet er bewusst nicht ab:

  • Negative Börsenpreise. Für Zeiträume mit negativem Spotmarktpreis verringert sich der anzulegende Wert auf null (§ 51 EEG). Für neue Anlagen greift das, sobald sie mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet sind. Die ausgefallenen Zeiträume werden hinten an den Vergütungszeitraum angehängt (§ 51a EEG) – das Geld kommt also später, nicht gar nicht. „Vergütung über 20 Jahre” ist deshalb eine Obergrenze.
  • Anteilige Leistungsklassen. Siehe oben: über 10 kW mischt sich der Satz.
  • Ertragsschwankung und Degradation. Die eingespeiste Menge ist kein Festwert; sie schätzt der PV-Ertragsrechner.

Quellen: § 25, § 49, § 51, § 51a und § 23c EEG 2023, abgerufen am 27.08.2026 –

Zusammenhang mit der Wirtschaftlichkeit

Die Vergütung ist ein Baustein der Gesamtrechnung. Ob sich die Anlage lohnt, zeigt der Amortisationsrechner. Wie viel Strom überhaupt eingespeist wird, hängt vom Eigenverbrauch ab.

Quellen

  • EEG 2023, Erneuerbare-Energien-Gesetz

    Gesetze im InternetNormAbruf: 27.08.2026

  • EEG-Fördersätze für Solaranlagen, Inbetriebnahme 1. August 2026 bis 31. Januar 2027

    BundesnetzagenturPrimärquelleDie Tabelle nennt für Gebäudeanlagen nach § 48 Abs. 2, 2a EEG 2023 wörtlich: bis 10 kW 7,70 ct/kWh Teileinspeisung und 12,22 ct/kWh Volleinspeisung, bis 40 kW 6,66 und 10,24 ct/kWh. Genau diese vier Werte sind im Rechner hinterlegt.Abruf: 29.08.2026

  • § 25 Abs. 1 EEG 2023 — Dauer des Anspruchs

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für JustizNorm„Marktprämien, Einspeisevergütungen oder Mieterstromzuschläge sind jeweils für die Dauer von 20 Jahren zu zahlen." Das ist die Grundlage der 20-Jahres-Summe.Abruf: 29.08.2026

  • 20-Jahres-Summe ist eine Obergrenze

    SolarCalcAnnahmeBei negativen Börsenpreisen entfällt der Anspruch nach § 51 EEG, der Zeitraum verlängert sich nach § 51a. Wie oft das eintritt, lässt sich nicht vorhersagen — die Hochrechnung nimmt deshalb durchgehende Vergütung an und liegt damit eher zu hoch.Abruf: 29.08.2026

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Einspeisevergütung?

Für Anlagen mit Inbetriebnahme zwischen dem 1. August 2026 und dem 31. Januar 2027 beträgt die Einspeisevergütung bei Teileinspeisung 7,70 ct/kWh für den Leistungsanteil bis 10 kW und 6,66 ct/kWh für den Anteil von 10 bis 40 kW. Bei Volleinspeisung sind es 12,22 bzw. 10,24 ct/kWh (Quelle: Bundesnetzagentur, abgerufen am 27.08.2026).

Was die Einspeisevergütung rechtlich ist und wie sie sich von der Volleinspeisung abgrenzt, klärt das Glossar. Maßgeblich ist immer das Inbetriebnahmedatum: Der dann gültige Satz bleibt 20 Jahre fest (§ 25 EEG), während die Sätze für Neuanlagen alle sechs Monate um 1 Prozent sinken (§ 49 EEG). Die vollständige Übersicht steht in der Tabelle Einspeisevergütung: EEG-Sätze, deinen jährlichen Erlös berechnest du mit dem Einspeisevergütungs-Rechner.

Lohnt sich Photovoltaik auch ohne Einspeisevergütung?

Ja, denn der größte Hebel ist ohnehin der eigene Verbrauch: Jede selbst genutzte Kilowattstunde spart den vollen Strompreis – im deutschen Haushaltsdurchschnitt 37,0 ct/kWh (BDEW-Strompreisanalyse, Stand 21.08.2026), je nach Tarif etwa 30 bis 40 ct. Das ist rund das Fünffache der Einspeisevergütung, die für Anlagen bis 10 kW mit Inbetriebnahme vom 1. August 2026 bis 31. Januar 2027 bei 7,70 ct/kWh liegt. Ein hoher Eigenverbrauch macht die Anlage also auch ohne attraktive Vergütung wirtschaftlich.

Je höher dein Eigenverbrauch und je größer dein Autarkiegrad, desto weniger hängt die Wirtschaftlichkeit von der Vergütung ab. Beide Effekte kannst du im Amortisationsrechner und im Einspeisevergütungs-Rechner gegenüberstellen.