Wann sich Photovoltaik lohnt: Kosten, Ersparnis, Amortisation

Wann sich eine Photovoltaikanlage rechnet: Investitionskosten, Stromkosten-Ersparnis, Einspeisevergütung und typische Amortisationszeiten im Überblick.

Eine Photovoltaikanlage ist eine Investition, die sich über die Jahre auszahlt. Ob und wie schnell, hängt von wenigen Kennzahlen ab – die du alle selbst durchrechnen kannst.

Was eine Anlage kostet

Der Preis einer schlüsselfertigen Anlage wird üblicherweise in Euro je kWp angegeben und hängt stark von Anlagengröße, Dach und Speicher ab; größere Anlagen sind je kWp günstiger. Eine belastbare Zahl liefert nur der Vergleich mehrerer Angebote – nicht ein Durchschnittswert, der binnen Monaten veraltet. Setze deshalb die Summe aus deinen eigenen Angeboten in den Amortisationsrechner ein. Eine unabhängige Preisorientierung veröffentlicht die Verbraucherzentrale in ihrem Preisindex für Photovoltaikanlagen.

Woraus sich der Nutzen ergibt

Der jährliche Nutzen besteht aus zwei Teilen:

  • Stromkosten-Ersparnis durch selbst genutzten Solarstrom (Eigenverbrauch)
  • Einspeisevergütung für den ins Netz eingespeisten Überschuss

Wie viel Strom deine Anlage erzeugt, zeigt der PV-Ertragsrechner; die Vergütung berechnet der Einspeisevergütungs-Rechner. Welcher Satz für dein Inbetriebnahmedatum gilt, steht mit Stand und Gültigkeitszeitraum in der Tabelle Einspeisevergütung: EEG-Sätze.

Typische Amortisationszeit

In Deutschland amortisiert sich eine gut ausgelegte Anlage meist nach 10 bis 15 Jahren. Da die Module 25 Jahre und länger halten, folgen viele ertragreiche Jahre. Ein hoher Eigenverbrauch verkürzt die Amortisation spürbar – deshalb lohnt sich oft ein Stromspeicher.

Schritt für Schritt planen

Bevor du Angebote einholst, hilft die Checkliste Photovoltaik planen, keinen Punkt zu vergessen. Steht die Entscheidung, zeigt der Ratgeber Photovoltaikanlage anmelden, wie es danach weitergeht.

Quellen

  • EEG-Fördersätze für Solaranlagen (Inbetriebnahme 1. August 2026 bis 31. Januar 2027)

    BundesnetzagenturPrimärquelleDie Tabelle nennt für Gebäudeanlagen nach § 48 Abs. 2, 2a EEG 2023: bis 10 kW 7,70 ct/kWh bei Teileinspeisung und 12,22 ct/kWh bei Volleinspeisung, bis 40 kW 6,66 und 10,24 ct/kWh. Die Sätze sinken halbjährlich; für Neuanlagen gilt jeweils der Stand bei Inbetriebnahme.Abruf: 29.08.2026

  • § 25 Abs. 1 EEG 2023 — Dauer des Anspruchs

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für JustizNormWörtlich: „Marktprämien, Einspeisevergütungen oder Mieterstromzuschläge sind jeweils für die Dauer von 20 Jahren zu zahlen.“ Der bei Inbetriebnahme geltende Satz bleibt über diesen Zeitraum fest.Abruf: 29.08.2026

  • § 3 Nr. 72 EStG — Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen

    Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für JustizNormStellt Einnahmen aus Photovoltaikanlagen bis „30 Kilowatt (peak) je Wohn- oder Gewerbeeinheit und insgesamt höchstens 100 Kilowatt (peak) pro Steuerpflichtigem“ steuerfrei. Diese Grenze bestimmt in der Praxis, wie groß eine Anlage am Einfamilienhaus sinnvollerweise wird.Abruf: 29.08.2026