Wie hoch ist die Einspeisevergütung?
Für Anlagen mit Inbetriebnahme zwischen dem 1. August 2026 und dem 31. Januar 2027 beträgt die Einspeisevergütung bei Teileinspeisung 7,70 ct/kWh für den Leistungsanteil bis 10 kW und 6,66 ct/kWh für den Anteil von 10 bis 40 kW. Bei Volleinspeisung sind es 12,22 bzw. 10,24 ct/kWh (Quelle: Bundesnetzagentur, abgerufen am 27.08.2026).
Was die Einspeisevergütung rechtlich ist und wie sie sich von der Volleinspeisung abgrenzt, klärt das Glossar. Maßgeblich ist immer das Inbetriebnahmedatum: Der dann gültige Satz bleibt 20 Jahre fest (§ 25 EEG), während die Sätze für Neuanlagen alle sechs Monate um 1 Prozent sinken (§ 49 EEG). Die vollständige Übersicht steht in der Tabelle Einspeisevergütung: EEG-Sätze, deinen jährlichen Erlös berechnest du mit dem Einspeisevergütungs-Rechner.